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venerdì 28 settembre 2012

Gentechnik, Patentrechte und Landwirtschaft: Ein schwieriges Zusammenleben


1. Grundsätzliche Überlegungen

Ich denke es ist für jeden klar, dass die Entwicklung der Gentechnik mit der Möglichkeit Patentrechte einzusetzen einhergeht, wenn nicht sogar darauf aufbaut. Ohne Patentrechte würde es wahrscheinlich gar keine Gentechnik geben und somit würden wir an dieser Stelle gar nicht darüber nachdenken. Trotzdem sind wir uns bewusst, dass Patentrechte generell einen Anreiz für die wissenschaftliche Forschung zum Wohle der Menschheit darstellen. Der Gedanke, dass Patentrechte bei Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft mit grundlegender Bedeutung für die menschliche Ernährung angewandt werden könnten, schockiert uns besonders. Ich möchte unterstreichen, dass wir hier von  Ernaehrung sprechen, einem Bedürfnis, dem jeder von uns durchschnittlich drei mal am Tag nachzugehen hat.
Aufgrund dieser Überlegungen sind Patentrechte auf Dinge und Gegenstände klar von jenen auf Lebensmittel zu unterscheiden; auch deshalb, weil sie die Machtposition eines jeden Landes in Frage stellen könnten. Bevor patentierte, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen wir uns grundsätzlich folgende Fragen stellen:

·        Verbessern sie die menschlichen Bedingungen oder befriedigen sie nur die Profitgier einiger weniger?
·        Erfüllen sie Kriterien wie Qualität, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit?
·        Bringen sie Vor- oder Nachteile für unser Land?
·        Nimmt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirtschaft zu oder ab?
·        Wie kann der Landwirt das Patent ausschöpfen?
·        Gibt es Grenzen bzgl. seiner wirtschaftlichen Ausschöpfung oder ist jedem alles erlaubt, der es besitzt?
Um auf diese Fragen antworten zu können ist es notwendig, dass eine gewisse Kontrolle in der Forschung, ausgehend von der Entdeckung der technischen Innovation bis hin zur Vermarktung derselben erfolgt, wobei dabei auf die Veränderung der Lebensmitteleigenschaften ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.

·        Wer entscheidet über die Lebensmittelqualität?
·        Kann der Inhaber der Patentrechte die Eigenschaften und Nährwerte von Lebensmitteln beliebig festlegen und nach Lust und Laune verändern?
·        Darf der Inhaber der Patentrechte die bestehenden Bindungen zwischen Qualität und Herstellungsgebiet aufheben?
·        Wie sieht es mit dem Aspekt der Ethik aus; ist alles erlaubt oder gibt es Einschränkungen?

Die Tatsache, dass das zu patentierende Produkt eine „Neuheit“ darstellen muss, vermindert wesentlich den Informationsfluss zwischen den konkurrierenden Forschungsteams. Diese Voraussetzung hat zur Folge, dass eine Veröffentlichung vor Anmeldung des Patents ausreichen würde, um das angestrebte Patent nicht mehr erhalten zu können. Der Forscher, der eine Patentierung seines Produkts zum Ziele hat wird sich deshalb davor hüten, Gegenstand oder Inhalt seiner Forschung vorzeitig zu veröffentlichen. Somit wird sich der Informationsaustausch zwischen den Forschern, der wesentlich zum Forschungserfolg und somit zum Wohlstand der Menschheit beitragen könnte, auf ein Mindestmass reduzieren.

Die Möglichkeit eine Erfindung patentieren lassen zu können bringt das Problem mit sich, dass sich das Interesse der Forscher auf Forschungsbereiche konzentrieren wird, die eine Markteinführung zumindest in Aussicht stellen.
Aufgrund dieser Annahme ergeben sich weitere Fragen:

·        Wer führt Forschungen bezüglich ökologischer, ökonomischer uns sozialer Auswirkungen dieser neuen Technologien durch?
·        Wer führt Forschungen in nicht markttauglichen Sachgebieten durch?
·        Ist der Faktor der „Markttauglichkeit“ ausschlaggebend, ob eine Forschung wichtig oder unwichtig ist?
2. Patentrechte und nationale Landwirtschaft

In diesem zweiten Teil möchte ich nicht auf sämtliche privatwirtschaftliche Probleme eingehen, die mit den Patentrechten auf Pflanzen und Tiere verbunden sind, sondern es sollen vielmehr die Auswirkungen derselben auf die nationale Landwirtschaft untersucht werden.
In unserem Land wird die Sicherung des Einkommens der Landwirte als sehr wichtig eingeschätzt. Dies ist um so wichtiger, wenn wirtschaftspolitische Entscheidungen sehr oft die Bedeutung der Landwirtschaft vernachlässigen. Wie allgemein bekannt ist die Landwirtschaft der Ursprung zahlreicher positiver Externalitaeten, die von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung eines Gebiets sind. (Verbesserung der hydrogeologischen Eigenschaften des Bodens, Landschaftspflege und –erhaltung, Schutz der Flora und Fauna, Erhaltung der Biodiversitaet, Schaffung von Freiräumen, Erhaltung von Tradition und Kultur, Kompensation negativer Auswirkungen von Produktions- und Konsumverhalten seitens Dritter)
Die Landwirtschaft im ländlichen Gebiet erhalten zu können, bedeutet Entscheidungen zu unterbinden, die eine Reduktion des Einkommens für den Landwirt mit sich bringen würden und somit eine Abwanderung, der in der Landwirtschaft tätigen Personen zur Folge hätte. Wie allseits bekannt betrifft die Abwanderung in erster Linie jene Personen, die Einkommensalternativen in anderen Ortschaften suchen und dort auch vorfinden (Pendler). In einem zweiten Moment betrifft es deren Familien und schließlich könnte sich diese Erscheinung auf sämtliche Personen, die im ländlichen Raum leben, ausweiten.


Die Idee pflanzliche und tierische Gene bzw. deren Produkte patentieren zu lassen wurde durch die letzten Entdeckungen über das menschliche Genom erneut aufgegriffen. Obwohl die Allgemeinheit grundsätzlich dagegen ist, ereiferten sich einige Verantwortliche verschiedener Länder Entdeckungen dieser Art als äußerst wichtig zu erachten. Die Meinungsäußerungen bezogen sich insbesondere auf die menschlichen Gene, die als unser Erbe anerkannt werden und somit von jeglicher Form wirtschaftlicher Gewinnabsicht und Patentierung ausgeschlossen werden müssen. Pflanzliche und tierische Gene werden in diesen Diskussionen erst gar nicht angesprochen und es verstärkt sich somit die Annahme, dass einer wirtschaftlichen Nutzung und Patentierung in Zukunft nichts mehr entgegensteht. Die Möglichkeit gentechnisch manipulierte Pflanzen und Tiere patentieren lassen zu können bringt für den, dem das Patent gehört, einen Besitzanspruch ein.

Was bedeutet also dieses „Patent“ für die italienische Landwirtschaft und welche Auswirkungen könnte es auf das Einkommen des Landes haben?
In erster Linie trägt die Patentierung von (ein- oder mehrjährigen) Pflanzen dazu bei, dass die wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirtschaft von der Industrie zunimmt:
Der Landwirt ist gezwungen jedes Jahr Samen jener Kultur einzukaufen, die er vor hat aufzuziehen. Jemand könnte einwenden, dass dies auch heute schon, ohne Patentrechte für den Grossteil der landwirtschaftlichen Kulturen zutrifft. Im Falle der Gentechnik, abgesehen von einer sich ergebenden Monopsoniosituation, bedeuten Patentrechte mehr: Der Landwirt könnte nämlich nicht nur dazu gezwungen werden, die Samen einkaufen zu müssen, sondern dazu auch jene Substanzen, die die Produktion der Samen überhaupt erst ermöglichen. Diese Methode ist auch heute schon bei resistenten Soja- und Maispflanzen gegen bestimmte Unkräuter üblich. In Zukunft könnte sie von Konzernen, die Patentrechte auf gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen verstärkt eingesetzt werden um sich vor einer illegalen Verbreitung der Samen schützen zu können.


Angenommen, dass gentechnisch manipulierte Produkte keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und deren Umfeld haben und ihre volle Akzeptanz das Vorhandensein eines einzigen Distributionskanals und keine besondere Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Produkte mit sich bringen würden, ist zu berücksichtigen, dass jene Konzerne, die gentechnisch veränderte Produkte herstellen einen enormen Wettbewerbsvorteil inne haben werden, der bis zu einer möglichen Monopolstellung derselben führen könnte.
In Ländern, in denen gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne besondere Vorsichtsmassnahmen zugelassen werden, haben sich folgende Konsequenzen ergeben: Das Vorhandensein eines einzigen Distributionskanals einhergehend mit einer Preisreduktion für gentechnisch veränderte Produkte hat eine explosionsartige Zunahme des Anbaus dieser neuen Kulturen zur Folge gehabt.
Wie kann man sich dieses Phänomen erklären?
Die niedrigeren Kosten beim Anbau gentechnisch manipulierter Kulturen hat zu einer Preisreduktion der Produkte geführt, unabhängig ob sie gentechnisch verändert waren oder nicht. Aus diesem Grund waren auf Dauer auch jene Landwirte gezwungen gentechnisch manipulierte Kulturen anzupflanzen, die eigentlich gar nicht davon überzeugt waren; nicht aber wegen des überragenden Erfolgs derselben sondern einzig und allein um eine gewisse Rentabilität ihrer landwirtschaftlichen Arbeit trotz Preisreduktion aufrechterhalten zu können.


Vom Blickpunkt der wirtschaftlichen Ausschöpfung gesehen, könnte sich der Inhaber eines Patents darauf beschränken für jedes kg verkauften Samens eine ROYALTY zu verlangen um dem Landwirt sämtliche Freiheiten bezüglich des Verkaufs der Produktion zu gewähren. Diese Geldsumme kann als Entschädigung für die Forschungsarbeit gerechtfertigt werden, die dem Landwirt und schließlich auch dem Konsumenten einen Vorteil (Surplus) einbringt. Es erscheint jedoch notwendig aufzuzeigen, dass im Unterschied zum vorigen Abschnitt die Einführung einer ROYALTY auf Samen den Effekt der Kostenreduktion begrenzen würde. Der Inhaber des Patents wird nämlich wahrscheinlich die Verkaufspreise schrittweise um gerade soviel erhöhen, dass dem Landwirt und in Folge dem Konsumenten die wirtschaftlichen Vorteile auf ein Minimum schrumpfen. Aus diesem Grund könnte die erhoffte Preissenkung von Lebensmitteln ausbleiben, die vor allem sozial schwachen Bevölkerungsgruppen zugute käme.

Der Inhaber des Patents könnte aber einen Schritt weitergehen: Zusätzlich zur ROYALTY für jedes kg verkauften Samens könnte er auch eine ROYALTY für jedes kg der Ernte verlangen, die aus den Samen hervorgeht und verkauft werden kann. Das Patentrecht würde in diesem Fall ein vermindertes Vertragsrecht für den Landwirt mit sich bringen, der in Zukunft nur mehr die Funktion haben wird, Arbeit und Kapital für jenen bereitzustellen, der Patentrechte auf eine bestimmte Pflanze oder ein bestimmtes Tier besitzt.
Was könnte die Folge sein?
Beispielsweise könnte der Erfinder einer gentechnisch manipulierten Tomatenpflanze darauf bestehen, dass die Früchte „seiner“ Pflanze unter einem bestimmten Namen und Handelsmarke verkauft werden müssen. Auf diese Art und Weise nimmt der Inhaber der Patentrechte neben den Anteilen am Verkauf der Samen auch eine ROYALTY für jedes kg verkauften Produktes ein. Um diese Strategie auszuweiten reicht es aus, dass der Inhaber der Patentrechte ein Netz an Samenvermehrern und /oder Handelstreibenden für den Verkauf der Produkte aufbaut, welches die gesamte Produktionskette, angefangen von der Vermehrung des genetischen Materials bis hin zum Verkauf des Endprodukts kontrolliert. Es handelt sich dabei um einen „Integrationsprozess“ in dem ein einzelner Handels- oder Industriekonzern die Vermehrungsrechte einer neuen Pflanze erwirbt, beziehungsweise selbstständig produziert, Handelsmarke des Endprodukts registrieren lässt und somit die gesamte Produktions- und Verkaufskette kontrollieren kann.
Diese Möglichkeit ergibt sich heute einerseits aufgrund der starken Konzentration der Nachfrage von Lebensmitteln und andererseits aufgrund der starken Konzentration des Angebots bedingt durch die Großhandelsketten, die sich durch die Präsenz von rechtlich geschützten Produkten noch verstärken wird. Für Produkte dieser Art sind nämlich die Markteinführung des Vermehrungsmaterials, die Produktion für den Konsum sowie die vorhersehbaren und unvermeidbaren Betrügereien relativ leicht zu kontrollieren.
Objektiv gesehen handelt es sich hierbei um eine extrem effiziente Produktionskette in der jedoch der Landwirt und der Konsument die schwächsten Glieder darstellen: Der Inhaber der Patentrechte könnte den in den Produktionsprozess eingegliederten Firmen Anweisungen bezüglich Qualitätskriterien des Produkts, sowie Art der Verpackung und Modalitäten der Vermarktung auferlegen. In einer solchen Situation braucht der Landwirt nicht davon auszugehen, dass er eine komplette Vergütung für sein landwirtschaftliches Unternehmertum erhält, weil der Inhaber der Patenrechte viele Aktivitäten des Produktionsprozesses selbst organisieren und somit auch dafür kassieren wird.

Der Inhaber der Patentrechte könnte sich allerdings nicht mit der Bezahlung einer ROYALTY für jedes kg verkauften Samens und für jedes kg verkauften Produkts begnügen, sondern er könnte auf den Besitz des Endprodukts bestehen. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn patentiere Pflanzen und Tiere einen starken Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Produkten besitzen und die Gewinnabsicht des Patentinhabers in Folge ansteigen würde. Der Inhaber der Patentrechte könnte mit dem Landwirt einen Produktionsvertrag abschließen, in dem Säzeitpunkt, Pflegetechniken und anderes festgelegt sind, wobei sich der Pateninhaber das Verkaufsrecht der gesamten Produktion vorbehält. Natürlich erhält der Landwirt für seine Leistungen eine Vergütung, die auf Basis der Produktionsfaktoren (Land, Kapital und Arbeit) berechnet werden. In einer solchen Situation verfügt der Landwirt allerdings über kein Vertragsrecht mehr, weil er den wenigen Samenproduzenten voll ausgeliefert ist und die Landwirte zueinander in einem Konkurrenzverhältnis stehen um den Zuschlag für die Produktion zu erhalten.
Die Annahme, dass in einer solchen Situation die Vergütung für den Landwirt gering sein wird, liegt nicht fern, abgesehen von der Tatsache, dass der Inhaber der Patentrechte es vorziehen könnte, in andere Länder der Welt abzuwandern um dort kostengünstiger produzieren zu können.


Die Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus den traditionellen Anbaugebieten ist auch dadurch bedingt, dass durch die Gentechnik „neue Individuen“ hergestellt werden können, die imstande sind ungünstigen geoklimatischen Bedingungen zu trotzen (z.b.: kälteresistente Erdbeerpflanzen, kalkresistente Weinreben, usw.). Die Abwanderung könnte einerseits die Selbstversorgung einzelner Regionen verbessern, andererseits auch nur deshalb erfolgen, um möglichst günstige Produktionsfaktoren einzusetzen bzw. den Einsatz von Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel, sowie Wachstumshormone und so weiter, die in den traditionellen Anbaugebieten verboten sind zu ermöglichen.
Diese Produkte könnten dann in den traditionellen, bzw. ehemaligen Anbaugebieten auf den Markt kommen...

Es ist klar, dass die geschilderte Situation für unser Land nur wenige Vorteile bringen wird, wenn nicht sogar dazu führen wird, dass unsere Produktion, die seit jeher in unserem Land die besten geoklimatischen Bedingungen vorgefunden hat, ihren Wert verlieren wird.


Ländern, die im Besitz bestimmter Patentrechte sind, könnte es in Zukunft möglich sein, in Gebieten nahe den Distributionsmärkten landwirtschaftliche Kulturen anzulegen. Es handelt sich hierbei um eine Vorgangsweise die heute aufgrund der hohen Vermarktungskosten noch nicht möglich ist. Auf diese Art und Weise könnten sämtliche Umweltprobleme, die eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung im eigenen Land zur Folge hätte, vermieden oder besser gesagt „ausgelagert“ werden. (Bodenerosion, Grundwasserverschmutzung, usw.) Dabei bauen Länder mit ungünstigen geoklimatischen Bedingungen beziehungsweise hohen Transportkosten in unserem Land auf Vertragsbasis landwirtschaftliche Produkte für welche sie ein Patent besitzen an. Auf dieser Art und Weise könnte jedes Land der Erde ohne Vorhandensein von landwirtschaftlichen Kulturflächen ein Akteur im Lebensmittelmarkt werden. Die Produktion würde in unserem Land durch Dritte oder Patentinhaber des Vermehrungsmaterials erfolgen, die den Wertzuwachs dieser Kulturen kassieren würden. Aufgrund der Tatsache, dass Lebensmittel leicht austauschbar sind, könnten diese neuen Produkte eine ernstzunehmende Konkurrenz für unsere landestypischen Produkte darstellen.

·        Sind nun die geschilderten Beispiele für die nationale Landwirtschaft von Vor- oder Nachteil?

Es ist notwendig, auf diese Fragen klare Antworten zu finden, bevor sich voreilige Entscheidungen unter Umständen als kontraproduktiv erweisen könnten.


Schlussfolgerungen:

Das Patentrecht auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere bringt große Veränderungen für die Landwirtschaft mit sich.
Ein Szenarium sieht eine Form der Landwirtschaft ohne Vertragsrecht vor, wobei sich die Aktivität des Landwirts auf die Bereitstellung von Produktionsfaktoren ausschließlich für den Inhaber der Patentrechte reduziert. Die neuen Lebensmittel können unabhängig vom genetischen Material und Produktionstechnik ohne wesentliche Einschränkungen überall auf der Erde hergestellt werden. Die Folge ist ein Weltmarkt der Lebensmittel in dem es gilt, unabhängig vom Standort, möglichst billig zu produzieren um dann dort zu verkaufen, wo die Kaufkraft am höchsten ist.

·        Sind Globalisierung und Billigproduktion mit Qualität zu vereinbaren?
·        Ist es möglich den Landwirten, die aufgrund höherer Produktionskosten nicht konkurrenzfähig sind, ein angemessenes Einkommen zu garantieren?
·        Ist eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum möglich?
·        Ist die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Identität eines Gebiets abgesichert?

Es ist notwendig auf diese Fragen Antworten zu finden um zu erkennen, ob Gentechnik und Globalisierung für die nationale Landwirtschaft eine Chance oder womöglich eine Gefahr darstellen, die sich negativ auf das Wohlbefinden der Gesellschaft auswirken könnte. Eine wesentliche Chance liegt im Export, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Produktionskosten in unserem Land jene des Weltmarktes übersteigen.
Deshalb sind folgende Punkte festzuhalten:

·        Es ist eine Illusion, dass die nationale Landwirtschaft mit anderen Produktionsstandorten der Erde mit niedrigeren Produktionskosten und Preisen konkurrenzfähig sein wird.
·        Eine Differenzierung des Angebots in Produkt, Verpackung und Herstellung könnten eine Chance für die nationale Landwirtschaft darstellen.
·        Qualität, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit sind die Schlagwörter, die zumindest kurzfristig eine angemessene Wertschöpfung für unsere Landwirtschaft mit sich bringen könnte.